Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Schul-und Unterrichtszeiten
1.1 Der Eintritt ist jeweils auf den Ersten des Monates möglich.
1.2 Der Stufentest findet einmal im Jahr statt.
1.3 Die Festsetzung der individuellen Unterrichtstermine erfolgt nach persönlicher Absprache.
2. Aufnahme
2.1 Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung der Unterrichtsvereinbarung
2.2 Der neu aufgenommene Schüler beginnt mit einer Probezeit von 2 Monaten, in welchem die Eignung des Schülers festgestellt wird. Während dieser Probezeit kann die Vereinbarung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.
2.3 Die Unterrichtsgebühr für den ersten Monat sowie die Aufnahmegebühr sind zusammen vor der ersten Lektion im Voraus zu bezahlen.
3. Gebühren
3.1 Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt CHF 50.-
3.2 Für die Semestergebühr massgebend ist die aktuelle Eat Your Sticks Preisliste (https://www.eatyoursticks.ch/unterrichtsangebot/).
3.3 Für die Nutzung und die Gebühren des Übungsraumes ist die jeweilige Filiale zuständig.
3.4 Der Stufentest ist freiwillig. Die Kosten für den Stufentest beträgt CHF 30.-
3.5 Die unter 3.2 genannten Gebühren werden grundsätzlich als monatliche Pauschale bezahlt (Anteilzahlung 1/6 einer Semestergebühr).
3.6 Die unter Ziffer 3.2 genannten Gebühren sind per Dauerauftrag auf das auf dem Einzahlungsschein vermerkte Konto zu überweisen.
4. Unterrichtsausfall
4.1 Während den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Massgebend ist die Weisung der jeweiligen Eat Your Sticks Filiale.
4.2 Die Benutzung der Unterrichtsräume ist nur auf Anfrage möglich.
4.3 Für Unterrichts- und Übungsstunden, die ein Schüler versäumt, besteht keinen Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzlektionen.
4.4 Im Falle einer Unterrichtsunterbrechung entfällt bei Wiederaufnahme des Unterrichts die Berechnung einer neuen Aufnahmegebühr.
4.5 Sollte der Unterricht infolge von Krankheit oder sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt oder ausgefallene Stunden nachgeholt werden. Bei Ausfall des Unterrichts wegen Verhinderung der Lehrkraft von mehr als 3 Unterrichtsstunden im Jahr, die nicht nachgeholt wurden, werden die entsprechenden Stundengebühren auf Antrag rückvergütet.
5. Dauer / Kündigung
5.1 Wird die Unterrichtsvereinbarung auf Ende der Probezeit nicht gekündet, verlängert sie sich unbefristet.
5.2 Die Vereinbarung kann beiderseits auf Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
5.3 Die Kündigung wird von der Schule schriftlich bestätigt.
6. Gesundheitliche Aspekte
6.1. Die EatYourSticks-Schlagzeugschulen sind stets besorgt um den adäquaten Schutz der Hörorgane und lehnt deshalb sämtliche Haftung für Hörschäden ab.
7. Datenschutz
7.1 Während dem Unterricht und an Auftritten besteht die Möglichkeit, dass Fotos für Medien wie Website, Facebook und Flyer von Schülern gemacht werden. Vor der Veröffentlichung werden die abgelichteten Personen persönlich angefragt.
Der Gerichtsstand ist CH-7000 Chur, Anwendbar ist Schweizer Recht / Eat Your Sticks GmbH 2019